Auch bei der KVB wird am morgigen Mittwoch im Rahmen der Tarifrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gestreikt. Elfnachelf zeigt, wie sich das auf den Nahverkehr auswirkt und was es für Arbeitnehmer bedeutet, wenn sie wegen des Streiks zu spät zur Arbeit kommen.

Da kann man lange warten: Morgen fährt bei der KVB fast nichts. Foto: elfnachelf
Nur einige Buslinien fahren
Nach Angaben der KVB werden ihre Busse und Bahnen im Gegensatz zu den S-Bahnen der Deutschen Bahn wegen des Streiks von Mittwochmorgen 3.00 Uhr bis Donnerstagmorgen 3.00 Uhr nicht fahren.
Ausnahmen gibt es auf Buslinien, die von privaten Unternehmen betrieben werden. Laut KVB wird ein “nahezu vollständiger Betrieb” auf folgenden Linien möglich sein:
130, 131, 135, 138, 144, 145, 149, 150, 158, 163/550, 164/501, 165, 166, 167 und 190
Einen “sehr eingeschränkter Betrieb” gibt es auf folgenden Linien:
106, 132, 142, 146, 153, 154, 155, 157, 160 und 162
Sonderregeln gibt es für folgende Linien:
- 126: voraussichtlich nur eine Schülerfahrt
- 127: voraussichtlich nur rund 15 % aller Fahrten
- 156: voraussichtlich nur nachmittags Fahrten
- 159: voraussichtlich nur Fahrten zwischen Kochwiesenstraße und Herler Straße
Welche Fahrten der einzelnen Buslinien stattfinden, hat die KVB in diesem PDF-Dokument ab Seite 2 aufgelistet. Dabei sind immer die Zeiten an der Start- und Endhaltestelle angegeben. Die Abfahrtszeiten an den Haltestellen dazwischen können mit den Fahrtzeiten berechnet werden, die hier bei der KVB heruntergeladen werden können.
Worauf Arbeitnehmer achten müssen
Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, sollten sich auf den Streik einstellen. Kommen sie zur spät zur Arbeit, kann das Konsequenzen haben: “Für die Zeit, die der Arbeitnehmer zu spät kommt, verliert er den Anspruch auf Lohn, denn er trägt das Wegerisiko”, sagt der Arbeitsrechtler Adam Sagan von der Universität zu Köln. Wer wegen des Streiks zu spät kommt, wird im Grundsatz nicht mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung rechnen müssen. “Der Arbeitgeber kann bei einer Pflichverletzung des Arbeitnehmers nur abmahnen oder kündigen, wenn sie schuldhaft war”, sagt Sagan. Allerdings bleibe der Arbeitnehmer verpflichtet, zur Arbeit zu kommen, gegebenenfalls sogar mit dem Taxi. “Am besten ist es natürlich, man setzt sich morgens mit dem Arbeitgeber in Verbindung und bespricht die Situation”, meint Sagan.
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