Flaschenverbot: Im Kölner Karneval gibt es jetzt doch ein Glas- und Flaschenverbot. Dadurch soll die Verletzungsgefahr durch Scherben verringert werden. Im Eilverfahren hat gestern das Oberverwaltungsgericht Münster das von der Stadt verfügte Verbot bestätigt. In der Altstadt, auf den Ringen und auf der Zülpicher Straße ist damit das Mitführen von Flaschen verboten. Ein Anwohner hatte dagegen geklagt, weil er durch das Verbot in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt werde. Das Verwaltungsgericht Köln hatte ihm Recht gegeben. Die Stadt hatte Beschwerde eingelegt (wir berichteten). Wie Rundschau Online berichtet, werden in den glasfreien Bereichen 110 Ordnungskräfte die Einhaltung des Glasverbots kontrollieren.
Stadtarchiv: Bei der Kontrolle der Baustellen der Nord-Süd-Bahn wurden Fehler gemacht. Experten sagten gegenüber ksta.de, dass das Fehlen der Eisenbügel (wir berichteten) frühzeitig hätte auffallen müssen, erst nach der Bauabnahme hätte Beton gegossen werden dürfen. Die Bauaufsicht hatte die KVB selbst und nicht, wie üblich, ein unabhängiger Prüfingenieur. Der war lediglich mit der Kontrolle der statistischen Berechnungen beauftragt. Nach Informationen von ksta.de gab der zuständige Prüfingenieur zu Protokoll, dass mit Vor-Ort-Kontrolle die Katastrophe nicht passiert wäre. Anfang der Woche hatte ksta.de berichtet, dass zu wenig Eisenbügel in die Betonwand eingebaut worden und stattdessen an einen Schrotthändler verkauft worden waren.
Opern-Passagen: Kölns ältestem Einkaufscenter gehen die Mieter aus. Derzeit stehen acht der 38 Läden in den Opern-Passagen in der Breite Straße leer, 1500 Quadratmeter im Untergeschoss werden nicht genutzt. Das Problem ist die Architektur des Einkaufscenters, berichtet ksta.de. Die Managerin Alexandra Wagner will die hohe Fluktuation der Ladeninhaber stoppen. Die Shopping-Passagen gehören seit vier Jahren einem Joint-Venture der US-Investmentbank Merrill Lynch und der Hamburger ECE-Gruppe. Betrieben werden sie von der Gustav Geschäftsbesorgungs GmbH.
Verhandlung: Das Urteil gegen den Vater der im Oktober vergangenen Jahres verstorbenen Leni könnte nun doch deutlich milder ausfallen. Statt einer Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung wurde am Mittwoch von Seiten des Gerichts auch der Tatbestand Körperverletzung mit Todesfolge diskutiert. Wie ksta.de berichtet, hatte der Vater im Prozess gesagt, seine dreijährige Tocher sei bei einem Unfall in der Badewanne gestorben. In Panik habe er Leni in einem Waldstück bei Merkenich vergraben. Seiner Frau hatte er erzählt, Leni wäre bei den Großeltern in Ghana an Malaria gestorben. Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden.







[...] im Februar hatte das Gericht ein gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgericht Köln aufgehoben (wir berichteten). Allerdings war es damals nicht intensiv auf Rechtsfragen eingegangen, sondern hatte gerurteilt, [...]
[...] Anfang Februar sah das Verwaltungsgericht Köln das Verbot als unzulässig an. Im Eilverfahren hob das Oberverwaltungsgericht Münster das Verbot des Verbots wieder auf. Im Sommer schlug das Verwaltungsgericht Köln zurück: Das Verbot wurde in zwei Urteilen erneut [...]
[...] unternommen werden, bei denen wiederum ein rechtliches Risiko besteht. Das bestand auch beim Glasverbot an Karneval, das das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag endgültig bestätigt hat. Hier hat sich die [...]